BOBST Service & Teile
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BITTE LESEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOBST SERVICE & PARTS SORGFÄLTIG DURCH.
Präambel
Dieses Dokument enthält die allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Bobst Mex SA oder einem anderen Bobst-Unternehmen ("Bobst" oder "der Verkäufer") und Ihrem Unternehmen ("der Kunde") für die Erbringung von Serviceleistungen und/oder der Lieferung von Teilen gelten, die in einer Auftragsbestätigung, einem Kaufvertrag oder einem Servicevertrag (der "Vertrag") definiert sind und gemäß diesem geliefert werden.
Es besteht aus folgenden Komponenten:
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen, die für die Erbringung von Serviceleistungen und die Lieferung von Teilen gelten.
B. Spezielle Bedingungen für Teile
Spezielle Bedingungen, die für die Lieferung von Bobst Teilen gelten, z. B. Ersatzteile, Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Upgrades, Obsoleszenz, Werkzeuge.
C. Spezielle Bedingungen für den Vor-Ort- Service
Besondere Bedingungen, die für die Erbringung von technischen Serviceleistungen von Bobst vorort gelten, z. B. Installation von Teilen, reaktive Reparaturen, Inspektionen und Besuche bei vorbeugender Wartung bzw für den vorbeugenden Service, Schulungen, Beratung.
D. Spezielle Bedingungen für die Helpline
Besondere Bedingungen, die auf die Verträge über die Fernunterstützung anwendbar sind.
E. Besondere Bedingungen für BOBST Connect
Besondere Bedingungen, die für den Kauf von BOBST Connect-Lösungen gelten.
F. Spezielle Bedingungen für die Verarbeitung von Daten
Spezielle Bedingungen, die für die im Rahmen des Vertrags verarbeiteten Daten gelten.
A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSEDINGUNGEN
Allgemeine Bedingungen, die für die Erbringung von Serviceleistungen und die Lieferung von Teilen gelten.
A1. Preis und Zahlungsbedingungen
A1.1 Der Preis und die Zahlungsbedingungen für die Erbringung und Lieferung von Bobst Connect, Serviceleistungen und Teilen sind im Vertrag festgelegt.
A1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen am Sitz des Verkäufers ohne jeden Abzug und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
A1.3 Rechnungen enthalten keine Steuern, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, falls zutreffend. Alle Steuern, Zölle und Zölle gehen zu Lasten des Kunden.
A1.4 Bei Verzug mit den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Kunde ohne Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe des am Sitz des Kunden geltenden Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe von 4 %, zu zahlen, und der Verkäufer kann Serviceleistungen und Teilelieferungen bis zur Zahlung aussetzen.
A1.5 Wenn der Verkäufer durch die Kündigung durch ihn selbst, oder Nichterfüllung des Vertrags aus irgendeinem Grund, Raten zurückerstatten muss, erfolgt diese Rückerstattung in Schweizer Franken oder EUR oder USD ohne Zinsen und ohne dass der Verkäufer einen Wechselkursverlust erleiden muss. Diese Rückerstattung wird um den Betrag der Entschädigung gekürzt, auf die der Verkäufer aufgrund dieser Kündigung oder Nichterfüllung Anspruch hat.
A2. Lieferung
Der Verkäufer erbringt die Serviceleistungen und liefert die Teile zu den Zeiten und an den Orten, die zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder -ausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Streiks, Pandemien, Material- oder Transportmangel oder die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen. In diesen Fällen können die Lieferfristen sowie Liefertermine vom Verkäufer einseitig verlängert werden, wenn Ereignisse eintreten, die der Verkäufer nicht abwenden kann. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung anzupassen oder ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Herstellung, Lieferung, Installation oder Serviceleistung aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen, wie unvorhergesehener oder unvermeidbarer Umstände, unmöglich geworden oder erheblich beeinträchtigt ist. In einem solchen Fall haftet er weder für Schadenersatz noch für eine Nachlieferung.
A3. Verantwortung des Kunden
A3.1 Bei der Erbringung der Serviceleistungen oder der Lieferung von Teilen ist der Kunde verpflichtet, mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten und dem Verkäufer auf dessen Verlangen alle zumutbar notwendigen Unterstützung und Informationen zur Erfüllung seiner im Vertrag festgelegten Verpflichtung zur Verfügung zu stellen.
A3.2 Der Kunde verpflichtet sich, sein System und seine Daten vor einem Serviceeinsatz des Verkäufers zu sichern und für eine virenfreie Umgebung zu sorgen.
A3.3 Für den Fall, dass der Verkäufer Material, Hardware oder Software beim Kunden zur Verfügung stellt oder installiert, verpflichtet sich der Kunde, ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers keine Änderungen an dem Material, der Hardware oder der Software vorzunehmen.
A3.4 Erbringt der Kunde ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers die angeforderte Unterstützung nicht oder nimmt er keine Änderungen vor, so haftet dieser nicht für die nachteiligen Folgen einer solchen Unterlassung. In diesem Fall kann der Verkäufer die Serviceleistungen aussetzen und im Falle von Änderungen ohne Zustimmung des Verkäufers den Eingriff in die Serviceleistung verweigern und die Gewährleistung erlischt.
A4. Gewährleistung
A4.1 Für jedes Material oder jede Hardware, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, kann eine Gewährleistung gewährt werden, deren Dauer und Bedingungen im Vertrag oder in den spezifischen Verpflichtungen geregelt sind.
A4.2 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt auszuführen. Jede Reklamation über einen Serviceeinsatz muss dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach dessen Ausführung mitgeteilt werden.
A5. Sicherheitsregeln
A5.1 Das Personal des Kunden, das an der Implementierung von BOBST Connect oder anderen Serviceleistungen beteiligt ist, muss die besonderen Sicherheitsvorschriften einhalten, die für die betreffenden Geräte gelten, sowie die allgemein anerkannten allgemeinen Sicherheitsregeln, die mit der Verwendung dieser Art von Geräten verbunden sind.
A5.2 Der Vertrag entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung, die regelmäßige Wartung der Ausrüstung durchzuführen, wie in der Gerätedokumentation beschrieben, die dem Kunden zuvor vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurde.
A6. Rechte an geistigem Eigentum
A6.1 Der Verkäufer hat das alleinige Eigentum an allen Rechten an geistigem Eigentum (wie unten definiert), die sich auf die BOBST Connect-Lösung oder die bereitgestellten Serviceleistungen oder Teile beziehen und damit verbunden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, Eigentumsvermerke oder visuelle Kennzeichen in Bezug auf diese Rechte zu entfernen, zu verändern oder unleserlich zu machen. Für die Zwecke der Vereinbarung bezeichnet der Begriff "Rechte an geistigem Eigentum" alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Gebrauchsmuster, eingetragenes Know-how, Marken und Serviceleistungsmarken (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht), Rechte in der Art des unlauteren Wettbewerbs, Urheberrechte, Datenbankrechte, Designrechte und alle ähnlichen Eigentumsrechte, einschließlich derjenigen, die (in irgendeinem Teil der Welt) an Erfindungen bestehen, Entwürfe, Zeichnungen, Leistungen, Computerprogramme, Halbleitertopographien, vertrauliche Informationen, Firmennamen, Firmenwerte sowie der Stil und die Präsentation von Waren oder Serviceleistungen und Anwendungen zum Schutz eines der oben genannten Rechte. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Parteien verpflichtet, das geistige Eigentum der anderen Partei zu respektieren und anzuerkennen, wobei "geistiges Eigentum im Hintergrund" jegliches geistige Eigentum bezeichnet, das zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung existiert.
A6.2 Wird gegen den Kunden ein Anspruch geltend gemacht oder eine Klage erhoben, mit der geltend gemacht wird, dass Serviceleistungen, Waren, eingebettete Systeme oder Teile, die vom Verkäufer hergestellt, entwickelt oder verkauft werden, Rechte Dritter verletzen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verkäufer hat das ausschließliche Recht, auf eigene Kosten Maßnahmen in Bezug auf einen solchen Anspruch zu ergreifen. Vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen und Beschränkungen hat der Verkäufer Schadenersatz, Entschädigungen oder Lizenzgebühren zu zahlen, die sich aus einer solchen Handlung ergeben. In keinem Fall übersteigen die dem Kunden geschuldeten Schäden, Entschädigungen oder Lizenzgebühren des Verkäufers den Kaufpreis der Serviceleistunggen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile, die die Grundlage für die Klage bildeten, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
A6.3 Wenn die Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile in einer solchen Klage als Rechtsverletzung angesehen werden, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:
- dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile zu verschaffen;
- Ersetzen Sie die Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile;
- die Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile zu modifizieren;
- Rückerstattung des Kaufpreises der Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile abzüglich angemessener Wertminderung und Entfernung der Waren oder Teile.
A6.4 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden in keiner Weise aus einem solchen Anspruch oder einer solchen Klage, wenn:
- Der Kunde benachrichtigt den Verkäufer nicht unverzüglich über solche Ansprüche oder Maßnahmen;
- Der Kunde leistet nicht jede Unterstützung, die der Verkäufer bei der Verteidigung vernünftigerweise benötigt;
- Der Kunde stört die Verteidigung des Verkäufers;
- Die Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile wurden verändert oder verändert, wurden mit Geräten oder Teilen kombiniert, die nicht vom Verkäufer hergestellt oder entwickelt oder vom Verkäufer nicht zusammen mit der Ausrüstung verkauft wurden, oder wurden nicht in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Verkäufers verwendet, oder;
- Die Waren oder Teile wurden vom Verkäufer in Übereinstimmung mit den Entwürfen oder Spezifikationen des Kunden hergestellt und/oder enthalten das Ausgangsprodukt des Kunden. Das Vorstehende stellt die gesamte Haftung des Verkäufers für geistige Schutzrechte Dritter in Bezug auf die Serviceleistungen, Waren, eingebetteten Systeme oder Teile dar.
A6.5 Eingebettete Systeme, wie z.B. Softwareprogramme oder Konfigurationen in der Ware oder Teilen bleiben vollumfänglich Eigentum des Verkäufers. Kein Softwareprogramm, keine Dokumentation oder nachträgliche Aktualisierung davon darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weitergegeben, modifiziert oder abgerufen werden, noch dürfen sie kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden, auch nicht für den internen Bedarf des Kunden, abgesehen von einer einzigen Sicherungskopie zu Sicherheitszwecken.
A6.6 Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht abtretbares Recht eingeräumt, die eingebetteten Systeme einschließlich der damit verbundenen Dokumentationen und Updates zu keinem anderen Zweck als dem Betrieb der Waren oder Teile, für die das eingebettete System bestimmt ist, zu nutzen.
A7. Vertraulichkeit
A7.1 Informationen oder Dokumente können zwischen einer offenlegenden Partei (der "Offenlegende") und einer empfangenden Partei (der "Empfänger") ausgetauscht werden. "Vertrauliche Informationen" sind alle Kenntnisse und Informationen, die der Empfänger vom Offenleger, seinen Mitarbeitern, Beratern, Agenten, Vertretern oder verbundenen Unternehmen auf irgendeine Weise erwerben kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über: seine proprietären Produkte und Prozesse, Inhaltsstoffe, Rezepte, Know-how, Geschäftstätigkeit, Geschäftspläne, Erfindungen, Designs, Methoden, Systeme, Verbesserungen, Geschäftsgeheimnisse, Informationen oder Daten in Bezug auf Forschung, Entwicklung, Marketing, Finanzen, Kunden oder Einkauf, personenbezogene Daten und alle anderen Informationen, die dem Empfänger in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Offenlegenden zur Kenntnis gelangen können, unabhängig von ihrer Form, Form oder ihrem Medium, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronisch gespeicherte Informationen.
A7.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören nur solche Informationen, die: (a) vom Offenleger zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig schriftlich als "Intern", "Vertraulich", "streng vertraulich" oder dergleichen bezeichnet sind oder (b) vom Offenlegenden zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich deklariert und dem Empfänger innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung schriftlich bestätigt werden.
A7.3 Informationen, die direkt oder indirekt während eines Besuchs in den Räumlichkeiten des Offenlegenden offengelegt oder erhoben werden, gelten als vertrauliche Informationen und müssen weder als vertraulich gekennzeichnet noch schriftlich als solche bestätigt werden
A7.4 Der Empfänger hat die vertraulichen Informationen des Offenlegers vertraulich zu behandeln. Sofern nicht anders vereinbart, darf der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und sie nicht an Dritte oder an das Personal weitergeben, das nicht an der Erfüllung dieser Vereinbarung beteiligt ist, es sei denn, die Weitergabe ist erforderlich, um einer gesetzlichen, buchhalterischen oder gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
A7.5 Der Empfänger ist berechtigt, die vertraulichen Informationen des Offenlegers an jedes seiner verbundenen Unternehmen weiterzugeben, das diese kennen muss. Verbundenes Unternehmen bezeichnet ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, die direkt oder indirekt (i) den Empfänger kontrolliert oder von ihm kontrolliert wird; oder (ii) die von einem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person kontrolliert wird, die den Empfänger direkt oder indirekt kontrolliert, wobei Kontrolle das Eigentum an mehr als 50 % des Kapitals oder der stimmberechtigten Aktien der betreffenden Gesellschaft oder Einheit bedeutet.
A7.6 Der Empfänger verpflichtet sich, die Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch sein Personal und seinen potenziellen Subunternehmer für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags sicherzustellen und einzuhalten.
A7.7 Die in diesem Artikel dargelegten Verpflichtungen gelten nicht für Teile der vertraulichen Informationen, für die der Empfänger nachweisen kann, dass sie: (a) dem Empfänger bereits vor einer Offenlegung durch den Offenleger bekannt waren; oder (b) vor einer Offenlegung durch den Offenleger öffentlich zugänglich waren, oder später ohne Verstoß gegen diesen Artikel öffentlich zugänglich wird; oder (c) der Empfänger von einem Dritten erhalten hat, der rechtmäßig im Besitz derselben ist und nicht gegen eine Vereinbarung oder eine vertrauliche Beziehung mit dem Offenleger verstößt; oder (d) unabhängig vom Empfänger, seiner Muttergesellschaft oder verbundenen Unternehmen entwickelt wurden, ohne sich auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers zu verlassen.
A8. Haftung
A8.1 Alle Rechte und Ansprüche des Kunden, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie beruhen, sind durch den Vertrag und seine Anhänge einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle hier nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung, Stornierung oder Beendigung des Vertrages ausgeschlossen.
A8.2 In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn, Verlust, Beschädiung oder Veränderung von Daten und andere direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden, ausser im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
A9. Exportkontrolle
A9.1 Die Vertragsparteien halten sich an alle anwendbaren Handelsgesetze und ähnliche Beschränkungen (einschliesslich z.B. Beschränkungen nach Artikel 12g der Verordnung (EG) Nr. 833/2014 und nach Artikel 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 sowie nach Artikel 14f der Verordnung zur Durchführung von Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) und gemäss Artikel 11a der Verordnung über Maßnahmen gegen Belarus (SR 946.231.116.9)).
A9.2 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für negative Folgen, die sich aus handelsrechtlichen Verstößen des Kunden ergeben, wie z.B.:
– Der Kunde, der die gekauften Waren (d.h. Hardware, Software, Technologie) verwendet, um sich an Massenvernichtungswaffen oder ähnlichen illegalen Aktivitäten zu beteiligen;
– Der Kunde verkauft die gekauften Waren weiter oder überträgt sie anderweitig an Terroristen und/oder andere sanktionierte Parteien;
– Der Kunde verstößt gegen Handelsgesetze oder ähnliche Beschränkungen, einschließlich Embargos, Sanktionen, Exportkontrollen oder Zollgesetze.
A9.3 Falls diese Klausel von einer der Parteien verletzt wird, hat die Partei, die für einen Verstoß haftbar gemacht wird, die andere Partei für alle negativen Folgen eines solchen Verstoßes (d. h. Strafen, Geldstrafen, Rechts- und Gerichtskosten) zu entschädigen, je nach dem Grad der Verantwortung für den Verstoß. Ein solcher Verstoß stellt einen Verstoß dar, der zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Darüber hinaus muss im Falle eines Verstoßes, sofern gesetzlich vorgeschrieben, ein solcher Verstoß der zuständigen Behörde gemeldet werden, sobald eine Partei von dem Verstoß Kenntnis erlangt.
A10. Laufzeit und Kündigung
A10.1 Der Beginn und die Dauer jeder Serviceleistung sind im Vertrag festgelegt.
A10.2 Jede Partei hat das Recht, die bestellten Serviceleistungen gemäß den in diesen Bedingungen und der Vereinbarung genannten Bedingungen zu kündigen, aber wenn eine Serviceleistung nicht gekündigt wird und noch in Kraft ist, gelten diese Bedingungen. Diese Bedingungen bleiben bis zur Beendigung des letzten individuellen Serviceleistungsvertrags gültig.
A10.3 Die Kündigung des Vertrags kann auch aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung erfolgen, wenn die andere Partei ihre Zahlungen einstellt, in die Zwangsverwaltung gerät, liquidiert wird oder gegen eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung behoben hat. In jedem Fall ist der Teil der bereits erbrachten Leistungen in voller Höhe fällig.
A11. Verschiedenes
A11.1 Der Kunde darf den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
A11.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Unternehmen abzutreten oder an Unternehmen zu vergeben, die die Serviceleistungen im Namen des Verkäufers in Rechnung stellen oder erbringen.
A11.3 Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt wird, wird diese Bestimmung abgetrennt und berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
A11.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer der Bestimmungen im Hauptteil des Vertrags und den Anhängen haben die Bestimmungen im Hauptteil des Vertrags Vorrang.
A11.5 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Bedingungen haben die Besonderen Bedingungen Vorrang.
A12. Schiedsgerichtsbarkeit und anwendbares Recht
A12.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren Schiedsrichtern endgültig beigelegt, die gemäß der genannten Schiedsordnung ernannt werden. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch und der Ort des Schiedsverfahrens ist Genf in der Schweiz.
A12.2 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
B. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR TEILE
Spezielle Bedingungen, die für die Lieferung von Bobst-Teilen gelten, z. B. Ersatzteile, Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Upgrades, Obsoleszenz, Werkzeuge.
B1. Preise
B1.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken oder EURO oder USD ohne Steuern, "FCA-Werk des Verkäufers (Incoterms® 2020)", ohne Verpackung. Transport, Transportversicherung und Erection-All Risk-Versicherung werden separat in Rechnung gestellt, wenn sie vom Verkäufer im Namen des Kunden abgeschlossen werden.
Die Rechnungen enthalten keine Steuern, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, falls zutreffend. Alle Steuern, Zölle und Zölle gehen zu Lasten des Kunden.
Wenn der Verkäufer den Versand der Teile übernimmt, werden die Preise für den Transport und die Transportversicherung auf der Grundlage der aktuellen Tarife berechnet. Werden diese Tarife nach dem Datum des Angebots geändert, so gehen die daraus resultierenden Mehrkosten sowie die durch verspätete Lieferung entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.
B1.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise zu ändern, wenn zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem Datum der Fertigstellung technische Änderungen erforderlich werden.
B1.3 Zusätzlich zu den Transportkosten wird eine «Notfallbearbeitungsgebühr» für eine Bestellung erhoben, die vom 24/7 Global Customer Service während der Schließzeiten der lokalen Bobst-Niederlassung, die für den Kunden zuständig ist, bearbeitet wird. Diese ist im Taxiangebot oder im Gesamtbetrag der Bestellung als Sonstige Gebühren enthalten.. Eine solche Notfallbearbeitungsgebühr fällt nicht an, wenn es sich um eine Bestellung für ein Gerät handelt, das durch eine 24/7-Option im Rahmen eines Helpline-Vertrags abgedeckt ist.
B1.4 Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet der Preis der Teile nicht die Kosten für Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung, Reparaturen und sonstige Serviceleistungen.
B2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich der Transport, die Lieferung, der Einbau, die Inbetriebnahme oder die Abnahme der Teile aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verhindert wird, oder, wenn nach der Lieferung zusätzliche Arbeiten oder Einstellungen erforderlich sind. Der Kunde verzichtet hiermit auf jedes Recht, mit Forderungen oder Rechten aufzurechnen, die ihm gegen den Verkäufer zustehen.
B3. Lieferung
B3.1 Die Lieferzeit sowie die Liefertermine sind abhängig von der Verfügbarkeit des Rohmaterials und von der Fertigungskapazität am Tag des Angebots. Sollten sich diese Bedingungen bis zum Zeitpunkt der Bestellung geändert haben, behält sich der Verkäufer das Recht vor, bei Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer eine neue Lieferzeit festzulegen. Die Lieferzeit umfasst den Zeitraum von der Auftragsbestätigung bis zum Tag der Lieferung gemäß den im Vertrag enthaltenen Bedingungen. Diese Fristen sowie Liefertermine können vom Verkäufer verlängert werden, wenn Ereignisse eintreten, die der Verkäufer nicht abwenden kann, unabhängig davon, ob sie den Verkäufer oder einen Dritten betreffen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Lieferungen nationalen und/oder ausländischen Gesetzen und Vorschriften für Exporte unterliegen können, die die Lieferung verzögern oder sogar verhindern können. In diesem Fall kann der Verkäufer den Bestell- und Liefervorgang mit sofortiger Wirkung einstellen.
B3.2 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde im Falle einer verspäteten Lieferung den Vertrag nicht kündigen und/oder Schadenersatz verlangen kann, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
B3.3 Der Verkäufer wird die Ware zu der vereinbarten Lieferzeit/den vereinbarten Lieferterminen nur liefern, wenn vereinbarte Zahlungen regelmäßig geleistet wurden, wenn dem Verkäufer die vom Kunden zu erteilende Informationen zur Verfügung gestellt wurden und wenn alle sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig erfüllt wurde.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung anzupassen oder ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Herstellung, Lieferung, Installation oder Serviceleistung aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen, wie unvorhergesehener oder unvermeidbarer Umstände, unmöglich geworden oder erheblich beeinträchtigt ist. In einem solchen Fall haftet sie weder für Schadenersatz noch für eine Nachlieferung. Dieser Artikel gilt auch für die Erbringung von Serviceleistungen.
B4. Versand und Versicherung von Teilen
B4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand durch den Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Kunden.
B4.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine Transportversicherung "All Risks", "Lager und Plattform zu Plattform" sowie eine Erection All Risks (Montage – All-Risk) Versicherung abzuschließen. Der Verkäufer kann jedoch auf Wunsch und Kosten des Kunden Versicherungen abschließen. Im Schadensfall liegt es in der Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Zusicherungen zu treffen.
B5. Übergang von Nutzen und Gefahr von Teilen
B5.1 Die Gefahr der Teile geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, der sich aus dem "Incoterms® 2020" ergibt, auf den sich der Vertrag bezieht; der Nutzegeht gleichzeitig auf den Kunden über. Bezieht sich der Vertrag nicht auf eine dieser Bedingungen, so gehen Nutzen und Gefahr der Teile mit dem Verlassen des Werks des Verkäufers auf den Kunden über, auch wenn die Installation vom Verkäufer durchgeführt wird.
B5.2
Wird der Versand aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verhindert, so gehen Nutzen und Gefahr der Teile zu dem ursprünglich für das Verlassen des Werks vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über und diese Situation kann unter anderem zur Berechnung zusätzlicher Kosten, zu geänderten Preisen und zur Veränderungen der Liefer- oder Durchführungszeiten, führen.
B6. Eigentumsvorbehalt
B6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Teilen vor, bis er die vollständige Zahlung gemäß dem Vertrag erhalten hat. Steht der Eigentumsvorbehalt unter dem Vorbehalt einer behördlichen Eintragung oder der Beachtung einer sonstigen gesetzlichen Vorschrift, so hat der Kunde an den zum Eigentumsvorbehalt erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken. Alle Aufwendungen, die sich aus solchen Schritten ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
B6.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde auf eigene Kosten die Teile instand zu halten, und zugunsten des Verkäufers gegen Diebstahl, Ausfall, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Der Kunde hat ferner alle Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass das Eigentum des Verkäufers in keiner Weise beeinträchtigt wird.
B7. Im Bestimmungsland geltende Vorschriften und Sicherheitseinrichtungen
B7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer über alle rechtlichen, administrativen, technischen und sonstigen Vorschriften zu informieren, die für die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Montage und Sicherheit gelten. Der Kunde hat zu verlangen, dass solche Bestimmungen in der Auftragsbestätigung erscheinen.
B7.2 Die Teile entsprechen den Bestimmungen, die der Kunde gemäß Ziffer 7.1 mitgeteilt hat. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auf Kosten des Kunden alle zusätzlichen Geräte zu liefern, die objektiv notwendig werden, um zusätzliche Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
B8. Tests
B8.1 Die Teile werden vom Verkäufer im Rahmen der Herstellung geprüft, soweit eine solche Prüfung üblich und möglich ist.
B8.2 Verlangt der Kunde besondere Prüfungen, so sind diese gesondert schriftlich zu vereinbaren. Diese Prüfungen werden auf Kosten des Kunden durchgeführt.
B9. Gewährleistung für Teile
B9.1 Prüfung der Teile und Mängelrüge
Der Kunde hat die Teile so schnell wie möglich nach Lieferung zu prüfen und dem Verkäufer einen Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen; Andernfalls gelten die Teile als abgenommen.
Treten später Mängel auf, so hat der Kunde dies dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen; Andernfalls gelten die Teile als abgenommen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Gewährleistung im Falle von Mängeln, für die er haftet oder von deren Vorhandensein er bei Vertragsabschluss wusste.
B9.2 Gewährleistung für Mängel an Teilen
Nach Mitteilung durch den Kunden gemäß Ziffer B9.1 verpflichtet sich der Verkäufer, nach seiner Wahl Teile so schnell wie möglich zu reparieren oder zu ersetzen, die sich vor Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgrund von schlechtem Material, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Verarbeitung als defekt erweisen. Mangelhafte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Beseitigung der defekten Teile nach seiner Wahl entweder in seinem Werk oder am Aufstellungsort.
Die Rücksendung der mangelhaften Teile an das Werk des Verkäufers erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, es sei denn, die Rücksendung erfolgt auf Verlangen des Verkäufers; Ersatzteile werden "FCA-Werk des Verkäufers (Incoterms® 2020)" geliefert, einschließlich Verpackung, standardmäßigem und nicht dringendem Transport und Versicherung auf Rechnung des Verkäufers.
Von der Gewährleistung und Haftung des Verkäufers ausgeschlossen sind Nichtfunktionieren und Schäden, die nicht auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen sind, wie z.B. Nichtfunktionieren und Schäden durch normale Abnutzung, unzureichende Wartung, schlechte Lagerung, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers, Fahrlässigkeit oder Fehlgebrauch, Verwendung ungeeigneter Materialien, chemische, elektrolytische, elektrische und elektronische Einflüsse, auf fehlerhafte Installations- oder Inbetriebnahmearbeiten, die nicht von den Ingenieuren oder Technikern des Verkäufers durchgeführt wurden, auf unzulängliche Fundamente oder auf ungeeignete Produktionsumgebung.
B9.3 Haftung für ausdrückliche Garantien für Teile
Ausdrückliche Garantien und besondere Zwecke sind nur solche, die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.
Werden die ausdrücklichen Garantien nicht oder nur teilweise erfüllt oder sind die Teile für den speziellen Verwendungszweck des Kunden ungeeignet, kann der Kunde vom Verkäufer verlangen, dass die Verbesserungen unverzüglich an den üblichen Werktagen durchgeführt werden. Der Kunde hat dem Verkäufer die hierfür erforderliche Zeit und Möglichkeit zu geben.
Schlägt diese Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, mangels einer solchen besonderen Vereinbarung, eine angemessene Minderung des Preises verlangen. Sind die Mängel jedoch von solcher Bedeutung, dass sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden können und sofern die Teile nicht für die vorgesehene Verwendung verwendet werden können, oder wird diese Verwendung erheblich beeinträchtigt, so ist der Kunde berechtigt, die Abnahme der mangelhaften Teile zu verweigern oder, wenn eine Teilabnahme wirtschaftlich unzumutbar ist, den Vertrag zu kündigen. Der Verkäufer kann nur für die Rückerstattung der Beträge haftbar gemacht werden, die für die von dieser Kündigung betroffenen Teile gezahlt wurden. Jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vor.
B9.4 Dauer der Gewährleistung für Teile
Die Gewährleistungszeit für Teile beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Verlassen des Werks oder, wenn der Verkäufer die Montage vornimmt, mit deren Fertigstellung. Verzögert sich der Versand oder der Einbau aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft der Teile durch den Verkäufer.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Änderungen, Reparaturen oder Umbildungen vornimmt oder wenn der Kunde im Falle eines Mangels nicht unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels ermöglicht.
Die Gewährleistung erlischt auch, wenn das Ersatzteil nicht vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer zugelassenen Techniker eingebaut wird. Der Verkäufer ist berechtigt, jeden Serviceeingriff an Teilen, die vom Kunden geändert wurden, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzulehnen.
B9.5 Ausschließlichkeit von Gewährleistungsansprüchen
Hinsichtlich eines Mangels, der ausdrücklich zugesichert oder zweckgebunden ist, stehen dem Kunden keine anderen als die in den Ziffern B9.2 und B9.3 ausdrücklich genannten Rechte und Ansprüche zu. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus diesem Grund ist daher ausgeschlossen.
B10. Spezielle Bedingungen für die Rückgabe von Ersatzteilen
Alle Reklamationen oder Rückgabeanträge müssen so schnell wie möglich schriftlich unter den folgenden Bedingungen angekündigt werden:
B10.1 Reklamation für defekte Teile gemäß B9.2
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Rückerstattung oder zum Austausch von Teilen, die nicht der Bestellung des Kunden gemäß B9.2 entsprechen, sofern der Kunde den Mangel gemäß B9.1 rügt.
B10.2 Logistikreklamation (Transportschäden, Mengenabweichungen, Fehler des Verkäufers)
Der Kunde hat die Lieferung so schnell wie möglich zu prüfen und dem Verkäufer sichtbare oder versteckte Schäden, Mengenabweichungen oder Versandfehler spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Teile schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer informiert den Kunden, ob die Teile zurückgegeben werden müssen oder nicht, und verpflichtet sich nach eigenem Ermessen, diese Teile zu erstatten oder umzutauschen. Für den Fall, dass der Verkäufer für einen Fehler bei der Lieferung der Bestellung verantwortlich gemacht wird, trägt der Verkäufer die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und stellt eine Ersatzbestellung zur Verfügung. Diese Kosten können nach Ermessen des Verkäufers durch Ausstellung einer Gutschrift oder auf andere Weise erstattet werden.
B10.3 Ansprüche bei Kundenfehlern
Für den Fall, dass der Kunde Bestellfehler macht, kann er innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich eine Rücksendegenehmigung anfordern, mit folgenden Ausnahmen:
- Jede Auftragszeile mit einem Gesamtpositionswert von weniger als 200 €, oder
- Artikel, die als spezifisch gekennzeichnet sind, wie z. B. Spezialitäten, Upgrades oder maßgeschneiderte Teile.
Der Kunde wird im Voraus durch die Anweisungen auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung über den Status des nicht rückgabefähigen und nicht stornierbaren Teils informiert.
Der Kunde ist für die Versandkosten verantwortlich, um solche Teile an das Lager des Verkäufers zurückzusenden.
Im Falle einer unbefugten Rücksendung von Teilen aus den oben genannten Ausnahmen werden diese spezifischen Artikel auf Kosten des Kunden an ihn zurückgesandt. Die Kosten für Handhabung, Transport und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden und die Kosten und Risiken der Rücksendung sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
B10.4 Rückgabe von Teilen (nach einer Intervention des Verkäufers)
Wenn der Techniker des Verkäufers dem Kunden empfohlen hat, Teile für einen Serviceeinsatz zu kaufen, kann der Kunde innerhalb von sieben (7) Tagen nach Beendigung des Eingriffs schriftlich eine Rücksendegenehmigung beantragen. Der Verkäufer berechnet dem Kunden keine Wiedereinlagerungsgebühr und der Verkäufer zahlt die Frachtkosten für die Rücksendung dieser Teile an das Lager des Verkäufers.
B10.5 Wiedereinlagerungsgebühren
In folgenden Fällen fällt eine Wiedereinlagerungsgebührsgebühr von 25 % des berechneten Werts an: Kundenfehleransprüche oder Weigerung, die Lieferung auf Grundlage von B10.3 anzunehmen. Die Wiedereinlagerungsgebühr wird im Falle von Logistikreklamation oder wenn der Kurier bestätigt schriftlich, dass die Adresse des Kunden nicht gefunden werden konnte, erlassen. Die Wiedereinlagerungsgebühr wird von der Erstattung abgezogen und in der dem Kunden ausgestellten Kreditvergabe widergespiegelt.
B10.6 Allgemeine Informationen zur Rückgabe
Bestellungen können bis zu einem Höchstbetrag von sechzig (60) Tagen nach Ausstellung der Rücksendegenehmigung zurückgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Rücksendungen oder Rückerstattungen mehr akzeptiert.
Die Teile müssen intakt sein und in einer ordnungsgemäßen Verpackung zurückgegeben werden, um ihre Unversehrtheit zu gewährleisten. Es werden nur Teile in einwandfreiem Zustand gutgeschrieben.
B11. Ausschluss einer weitergehenden Haftung
B11.1 Alle Rechte und Ansprüche des Kunden, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie beruhen, sind durch den Vertrag und seine Anhänge einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle hier nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung, Stornierung oder Beendigung des Vertrages ausgeschlossen.
B11.2 In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn, Verlust, Beschädiung oder Veränderung von Daten und andere direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden, ausser im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
C. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DEN VOR-ORT-SERVICE
Spezielle Bedingungen , die für die Erbringung von technischen Serviceleistungen von Bobst vor Ort gelten, z. B. Installation von Teilen, reaktive Reparaturen, Inspektionen und Besuche bei vorbeugendern Services oder Wartung, sowieSchulungen oder Beratung.
C1. Tarife für den Außendienst
C1.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Kosten für Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung, Reparaturen und sonstige Serviceleistungen nicht im Verkaufspreis der Teile enthalten. Sie werden gesondert zu den aktuellen Tarifen des Verkäufers berechnet.
Zu diesen Kosten gehören unter anderem:
- Normale Arbeitszeiten, Warte- und Reisezeiten;
- Überstunden;
- Nacht-, Samstag-, Sonn- und Feiertagsarbeit;
- Vom Verkäufer festgelegte Tagegelder (einschließlich Sonn- und Feiertage) sowie die Kosten für den Transport vom Hotel zum Arbeitsplatz;
- Hotelkosten inklusive Frühstück (einschließlich Sonn- und Feiertage);
- die normale Arbeitszeit sowie das Tagegeld für jeden Arbeitstag, an dem der Ingenieur, der Techniker oder der Ausbilder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht arbeiten kann;
- Reisekosten (Zug erste Klasse oder Flugticket für Reisen ins Ausland), Transportkosten für Gepäck und Werkzeuge;
- Steuern, die von den Ingenieuren, Technikern oder Ausbildern gezahlt werden, sowie andere Kosten, die mit Auslandsreisen verbunden sind.
C1.2 Kurzfristige Interventionen werden minimal zu einem festen Halbtagessatz (4 Stunden) berechnet.
C2. Arbeitszeiten
C2.1 arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche – 8 Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag (oder einem entsprechenden lokalen Zeitplan). Der Kunde muss Standardpausen einplanen, die den örtlichen Gepflogenheiten entsprechen.
C2.2 Überstunden werden zu den geltenden Überstundensätzen des Verkäufers in Rechnung gestellt.
C3. Wartezeit
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Standort für die Wartung bereit ist, und alle Wartezeiten, in denen Techniker aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Techniker liegen, nicht arbeiten können, werden zu den geltenden aktuellen Tarifen des Verkäufers in Rechnung gestellt. Ist die Verzögerung ausschließlich auf den Verkäufer zurückzuführen, wird diese Wartezeit nicht in Rechnung gestellt.
C4. ArbeitsblätterDie Techniker reichen für
jeden Einsatz Arbeitsblätter mit der Anzahl der Arbeits- und Reisestunden ein, die in Rechnung gestellt werden.
C5. Vor-Ort-Unterstützung
Der Kunde hat auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Ingenieur, Techniker oder Ausbilder des Verkäufers während der Serviceaktivitäten zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes:
- Bereitstellung der Ausrüstung für den Verkäufer während des gesamten Zeitraums, der von der Intervention des Verkäufers abgedeckt ist;
- Bereitstellung der Ausrüstung in funktionsfähigem und sauberem Zustand;
- Bereitstellung der Unterstützung durch eine angemessen geschulte Person;
- Bereitstellung des notwendigen Materials für den Eingriff;
- Dem Verkäufer Personal zur Verfügung zu stellen, das in der Lage ist, die notwendigen Informationen für die Durchführung des Eingriffs zu geben;
- Bereitstellung aller Sicherheitsinformationen des Verkäufers für alle Benutzer der Ausrüstung (einschließlich der eigenen Mitarbeiter des Kunden und unabhängiger Auftragnehmer), wie sie in Warnungen, Anweisungen und Bedienungsanleitungen enthalten sind, und angemessene Schulung aller Benutzer in der sicheren Verwendung und Wartung der Ausrüstung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Sicherheitsmerkmalen der Ausrüstung wie Schutzvorrichtungen und Verriegelungen
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch dann, wenn durch schriftliche Vereinbarung die Installationskosten vom Verkäufer zu tragen sind.
C6. Versicherung
C6.1 Die Ingenieure, Techniker und Instruktoren sind gegen Krankheit und Unfall versichert (besondere Risiken ausgenommen).
C6.2 Der Kunde hat auf seine Kosten eine Erection All Risks-Versicherung für die Dauer der Installation und eine angemessene Versicherung für sonstige Servicearbeiten abzuschließen.
C7. Absage des Besuchs
Der Kunde kann den Eingriff eines Technikers stornieren, indem er den Verkäufer mindestens zwei (2) Werktage vor dem geplanten Startdatum schriftlich benachrichtigt. Erfolgt die Stornierung weniger als zwei (2) Werktage vor dem geplanten Starttermin aus einem Grund, der nicht dem Verkäufer zuzurechnen ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Stornogebühr und alle bis zum Datum der Stornierung entstandenen direkten, gerechtfertigten Aufwendungen, die nicht erstattet wurden (z.B. Vorbereitungskosten, bestelltes Material, Reise und Unterkunft), in Rechnung zu stellen.
D. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR HELPLINE
Spezielle Bedingungen, die auf die Verträge über die Fernunterstützung anwendbar sind.
D1. Verantwortung des Kunden
D1.1
Um den Betrieb der gemäß der Vereinbarung ausgewählten Helpline zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, Folgendes bereitzustellen:
- Internetzugang mit einer Datenübertragungsrate von 1 Mbit/s oder mehr im Up- und Download-Verkehr;
- Die Elemente, die erforderlich sind, um Geräte mit dem lokalen Netzwerk (LAN) des Kunden zu verbinden. Dies kann (ist aber nicht beschränkt auf) Kabel (mit der richtigen Abschirmung), Netzwerkkomponenten (Switches, Router usw.) und andere umfassen; und
- Die Elemente, die zum Anschließen von Geräten an die Stromversorgung des Kunden erforderlich sind. Dies kann (ist aber nicht beschränkt auf) Kabel (mit der richtigen Abschirmung) und andere umfassen; und
- Die erforderlichen Ressourcen des Kunden, die vollständig verfügbar und sachkundig sind, um die entsprechenden Konfigurationen beim Kunden vor Ort durchzuführen. Dazu gehören unter anderem erweiterte Netzwerkkonfigurationen, IT-Konfigurationen, Sicherheitskonfigurationen, Verkabelung usw.
D1.2 Bei der Nutzung von Video- und Augmented-Reality-Technologien müssen die Mitarbeiter des Kunden vorsichtig und bewusst sein, dass deren Einsatz das Sichtfeld verringern kann und sie haben sich entsprechend zu verhalten.
D2. Preis
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise oder den Umfang der Lieferung von Teilen und Serviceleistungen jederzeit zu ändern, wobei er den Kunden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich darüber informiert.
D3. Zugänglichkeit
D3.1 Unterstützungsanfragen sollten vom Kunden unter der Telefonnummer des örtlichen Bobst-Kundencenters gestellt werden. Sie können auch per E-Mail an dieSupport@Mybobst.com.Adresse gesendet werden.
D3.2 Die Anfrage wird vom Bobst Technical Support Specialist in der Reihenfolge ihrer Priorität und unter Bedingungen bearbeitet, die von dem vom Kunden gewählten Grad der Helpline-Vertragsabdeckung abhängen, wie in der Produktbeschreibung von BOBST Helpline beschrieben.
D3.3 Anfragen, die außerhalb der Geschäftszeiten des lokalen Bobst-Kundencenters eingehen, werden so schnell wie möglich für Geräte mit Helpline Premium oder Helpline mit 24/7-Option bearbeitet. Sie können unter der Telefonnummer des örtlichen Bobst-Kundencenters oder per E-Mail an die 247@bobst.com.Adresse erhoben werden. Diese Anfragen werden außerhalb der Geschäftszeiten des Bobst-Kundencenters in englischer Sprache bearbeitet.
D3.4 Für Geräte ohne Helpline Premium oder Helpline mit 24/7-Optionsvertrag können Unterstützungsanfragen nur während der Geschäftszeiten des örtlichen Bobst-Kundencenters gestellt werden.
D4. Haftung
D4.1Die Techniker des technischen Service-Supports von Bobst unterstützen den Kunden bei der Fehlerbehebung der Geräte im Rahmen eines Helpline-Vertrags aus der Ferne mit ihren technischen Fähigkeiten nach bestem Bemühen. Dies beinhaltet keine Verpflichtung für Probleme an der Ausrüstung, die aus der Ferne diagnostiziert oder repariert werden müssen. Dies beinhaltet weder Ersatzteile noch Vor-Ort-Serviceeingriffe, die zur Lösung des Geräteproblems erforderlich wären.
D4.2 Soweit Mitarbeiter des Kunden Aufgaben gemäß den von Bobst telefonisch erteilten Weisungen ausführen, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Sorgfaltspflicht, die einschlägigen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und in diesem Zusammenhang ordnungsgemäß geschultes und qualifiziertes Personal einzusetzen.
D4.3 Die Parteien gehen davon aus, dass das Personal des Verkäufers bei der Erbringung von Fernserviceleistungen mit oder ohne Reality AR-Gerät nicht in der Lage ist, vollständige Informationen über den globalen Zustand der Ausrüstung(en) zu erhalten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und es wird auch nicht erwartet, dass er sich zur Sicherheit oder zum vollständigen Zustand der Ausrüstung(en) oder aller ihrer Teile bei der Erbringung der damit verbundenen Servicesen äußert. Sollte der Verkäufer den Kunden dennoch auf ein vermeintliches Sicherheitsproblem aufmerksam machen, verpflichtet sich der Kunde, die Ausrüstung(en) nicht zu verwenden, bis angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, um den sicheren Betrieb der Ausrüstung(en) zu gewährleisten.
D4.4 Der Kunde nutzt TeamViewer Software oder sonstige Software von Drittanbietern auf eigene Verantwortung. Es gelten die Lizenzbedingungen von TeamViewer oder des Drittanbieters. Bobst haftet nicht für die Funktionalität des TeamViewer oder anderer Dienste Dritter oder für Verluste und Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Ausfall dieser Dienste ergeben.
D4.5 Alle Rechte und Ansprüche des Kunden, unabhängig davon, auf welchem Grund sie beruhen, sind durch den Vertrag und seine Anhänge einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle hier nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung, Stornierung oder Beendigung des Vertrages ausgeschlossen.
D4.6 In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn, Verlust, Beschädiung oder Veränderung von Daten und andere direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden, ausser im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
D5. Daten
Die vom Verkäufer erbrachten Helpline-Serviceleistungen erfordern die Erfassung, den Austausch und die Analyse von Gerätedaten, die speziell in Abschnitt F geregelt sind.
E. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BOBST CONNECT
Besondere Bedingungen, die für den Kauf von BOBST Connect-Lösungen gelten.
E1. Anwendbarkeit
E1.1 Der Zugriff auf BOBST Connect wird von Bobst Mex SA ("BOBST") für den Zugriff auf BOBST Connect-Anwendungen bereitgestellt. Mit dem Zugriff auf BOBST Connect erklärt der Kunde, dass er diese besonderen Bedingungen für Connect-Anwendungen akzeptiert und sich damit einverstanden erklärt, diese einzuhalten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Verkäufer nicht kontrolliert und nicht überprüfen muss, ob die Person, die diese spezifischen Bedingungen durch Registrierung und/oder Nutzung von BOBST Connect akzeptiert, gesetzlich dazu befugt ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, für eine nachweisbare Bevollmächtigung der in seinem Namen handelnden Personen zu sorgen.
E1.2 Diese besonderen Bedingungen gelten für die Version, die bereitgestellt wird, wenn der Kunde auf BOBST Connect zugreift. Die BOBST Connect-Plattform kann sich in Bezug auf Layout und Funktionalitäten ständig weiterentwickeln, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Plattform oder die Technologie, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet wird, jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu ersetzen oder zu aktualisieren, sofern eine solche Änderung die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, per E-Mail, per Nachricht auf seinem Gerät oder auf andere Weise kontaktiert zu werden. Die fortgesetzte Nutzung von BOBST Connect durch den Kunden nach der Veröffentlichung oder Veröffentlichung von Änderungen stellt die Zustimmung des Kunden zu den geänderten Bedingungen dar. Wenn der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er den Zugriff auf BOBST Connect unverzüglich einstellen und den Verkäufer so schnell wie möglich benachrichtigen.
E2. Eigentum und Lizenz
E2.1 BOBST Connect und alle in BOBST Connect enthaltenen Materialien (einschließlich Software, Texte, Bilder, Daten, Tools usw.) sind durch das Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt. BOBST und andere Wörter oder Kombinationen davon, Labels und Designs, die in BOBST Connect verwendet werden können, sind Marken und Warenzeichen, die von Unternehmen der Bobst Group eingetragen wurden.
E2.2 2 Dem Kunden wird hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht abtretbares und widerrufliches Recht eingeräumt, gegen Zahlung aller Entgelte auf den BOBST Connect zuzugreifen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung des BOBST Connect erforderlich ist und vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden und der Einhaltung dieser Bedingungen. Durch die Nutzung von BOBST Connect werden keine Rechte (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum) an BOBST Connect oder Teilen davon auf den Kunden übertragen.
E2.3 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Verkäufer keine Geräte oder andere Ausrüstungen liefern, die für den Zugriff auf oder die Nutzung von BOBST Connect erforderlich sind. Um BOBST Connect nutzen zu können, benötigt der Kunde eine Internetverbindung und geeignete Telekommunikationsverbindungen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Telefonkosten oder andere Kosten, die dem Kunden entstehen können.
E2.4 Der Kunde darf BOBST Connect in keiner Weise nutzen oder dem Verkäufer oder einem Benutzer von BOBST Connect etwas übermitteln, das in irgendeiner Hinsicht (I) gegen ein Gesetz verstößt, (II) das Urheberrecht oder geistige Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenrechte, Patentrechte, Designrechte, Marken) oder Datenschutz- oder andere Rechte von BOBST oder Dritten,(III)) beinhalten die Nutzung, Lieferung oder Übertragung von Viren durch den Kunden, die dazu bestimmt sind, Systeme, Anwendungen, Daten oder persönliche Informationen zu beschädigen, nachteilig zu stören oder abzufangen.
E3. Verwendung von BOBST Connect
Der Kunde darf BOBST Connect nur für den vereinbarten Zweck, nur auf einem Gerät nutzen, das er besitzt oder ständig kontrolliert, und nur, wenn der Kunde diese Bedingungen und alle zusätzlichen Bedingungen, die für die Nutzung von BOBST Connect gelten, einhält. Der Kunde darf die durch das mobile Betriebssystem auferlegten Einschränkungen nicht deaktivieren oder umgehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, BOBST Connect (und Teile davon) zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu vermieten, zu vermarkten, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
E4. Verantwortung des Kunden
E4.1 Um den Betrieb der gemäß der Vereinbarung ausgewählten BOBST Connect-Lösung zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, Folgendes bereitzustellen:
- Internetzugang mit einer Datenübertragungsrate von 1 Mbit/s oder mehr im Up- und Download-Verkehr;
- Die Elemente, die erforderlich sind, um Geräte mit dem lokalen Netzwerk (LAN) des Kunden zu verbinden. Dies kann (ist aber nicht beschränkt auf) Kabel (mit der richtigen Abschirmung), Netzwerkkomponenten (Switches, Router usw.) und andere umfassen; und
- Die Elemente, die zum Anschließen von Geräten an die Stromversorgung des Kunden erforderlich sind. Dies kann (ist aber nicht beschränkt auf) Kabel (mit der richtigen Abschirmung) und andere umfassen; und
- Die erforderlichen Ressourcen des Kunden, die vollständig verfügbar und sachkundig sind, um die entsprechenden Konfigurationen beim Kunden vor Ort durchzuführen. Dazu gehören unter anderem erweiterte Netzwerkkonfigurationen, IT-Konfigurationen, Sicherheitskonfigurationen, Verkabelung usw.
E4.2 Die Bereitstellung von BOBST Connect kann sich auf dedizierte Software- oder Hardwarekomponenten stützen, die mit BOBST- oder Nicht-BOBST-Geräten interagieren, z. B. eine oder mehrere speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS), andere industrielle Automatisierungselemente, Sensoren, elektrische oder elektronische Platinen und Geräte usw. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist es dem Kunden oder einem Dritten ausdrücklich untersagt, sich mit diesen Software- oder Hardwarekomponenten zu verbinden oder direkt mit ihnen zu interagieren. Die Nichteinhaltung dieser Klausel setzt den Kunden nach alleinigem Ermessen des Verkäufers (1) der Beendigung von BOBST Connect, (2) dem Erlöschen jeglicher Garantie (3) der Verweigerung des Eingreifens durch den Verkäufer aus.
E5. Preis
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise oder den Umfang der Lieferung von Teilen und Serviceleistungen jederzeit zu ändern, wobei er den Kunden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich darüber informiert.
E6. Keine Gewährleistung
E6.1 BOBST Connect wird "wie gesehen" und "wie verfügbar" bereitgestellt. Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionalität von BOBST Connect dauerhaft zu gewährleisten, aber der Kunde akzeptiert, dass der Verkäufer den Kunden oder BOBST Connect nicht vor den Auswirkungen von Missbrauch, Hardware- oder Softwarefehlern oder anderen nachteiligen Ereignissen schützen kann. Der Verkäufer kann sich bei der Bereitstellung von Produkten und Serviceleistungen auch auf Dritte verlassen, für die er keinerlei Gewährleistung oder Garantien oder Verantwortlichkeiten übernehmen kann. Darüber hinaus kann bei Wartungsarbeiten, Reparaturen oder der Einführung von Funktionen, die vom Verkäufer oder von Dritten durchgeführt werden, auf die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und/oder Funktionalität von BOBST Connect verzichtet oder diese eingeschränkt werden. Die Nutzung von BOBST Connect durch den Kunden erfolgt auf eigenes Risiko.
E6.2 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass BOBST Connect mit der gesamten Hardware und Software, die der Kunde verwendet, kompatibel ist. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Viren oder andere Codes, die sich auf Geräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Gerät des Kunden), Software, Daten, Informationen oder anderes Eigentum auswirken können, die sich auf das Herunterladen, den Zugriff auf oder die Nutzung von BOBST Connect durch den Kunden oder den Erhalt von Material aus oder als Ergebnis der Nutzung von BOBST Connect auswirken können. Der Verkäufer haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter. Bei Bedarf kann der Verkäufer den Zugang zu oder die Nutzung von BOBST Connect (oder einen Teil davon) aussetzen oder ganz oder teilweise vom Markt nehmen, ohne dafür haftbar zu machen.
E6.3 Der Verkäufer gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung ab, dass Informationen, Ergebnisse, Ergebnisse und Materialien auf oder von BOBST Connect korrekt sind, es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung gegeben, dass sie vollständig, genau, aktuell und für einen bestimmten Zweck geeignet sind, und der Verkäufer übernimmt im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung für Fehler oder Auslassungen.
E7. Privatsphäre
E7.1Wenn der Kunde BOBST Connect registriert, aktiviert oder nutzt, kann der Verkäufer Daten und Informationen über den Kunden und seine Nutzung erhalten oder sammeln, einschließlich Kontaktinformationen in Bezug auf die Nutzung von BOBST Connect und/oder für einen bestimmten Dienst. Wenn der Kunde Informationen an den Verkäufer weitergibt, bestätigt der Kunde, dass diese Informationen korrekt, vollständig und genau sind und vom Kunden regelmäßig aktualisiert werden. Darüber hinaus erklärt und garantiert der Kunde, dass er alle Genehmigungen, Lizenzen, Zustimmungen und Vereinbarungen (wie erforderlich) eingeholt hat, um diese Bedingungen abzuschließen und auszuführen und BOBST Connect wie in diesen Bedingungen dargelegt zu nutzen.
E7.2 Der Verkäufer kann diese Daten und andere Informationen insbesondere für die folgenden Zwecke speichern und verwenden: (i) um BOBST Connect bereitzustellen und zu unterstützen, (ii) um die Nutzung von BOBST Connect durch den Kunden zu verarbeiten, (iii) um die Nutzung von BOBST Connect und den damit verbundenen Services durch den Kunden zu messen, (iv) um BOBST Connect und die damit verbundenen Services anzupassen und zu verbessern, (v) um den Missbrauch von BOBST Connect zu verhindern und aufzudecken. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf https://www.bobst.com/chen/privacy-protection/. Bei Fragen oder Bedenken kann sich der Kunde unter privacy@bobst.com. an den Datenschutzbeauftragten (DSB) der BOBST GROUP wenden.
E8. Beendigung
Der Verkäufer kann BOBST Connect-Lösungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, falls der Dienst dauerhaft eingestellt wird. Die Kündigung wird zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam. Der Kunde haftet nur für die Zahlungsentgelte für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen.
E9. Daten
Die vom Verkäufer erbrachten BOBST Connect-Dienste erfordern die Erfassung, den Austausch und die Analyse von Gerätedaten, die speziell in Abschnitt F geregelt sind.
F. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG VON DATEN
Spezielle Klauseln, die für Daten gelten, die im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden.
F1. Personenbezogene Daten
Die vom Verkäufer angebotenen Connect- und Remote-Dienste erfordern die Erfassung, den Austausch und die Analyse von Gerätedaten, die nicht unter den Schutz der Privatsphäre fallen. Bei der Erbringung von Serviceleistungen für den Kunden oder beim Verkauf von Teilen kann der Verkäufer jedoch auch nicht sensible personenbezogene Daten wie Namen, E-Mails, Telefonnummern der Mitarbeiter des Kunden oder beauftragter Dritter ("die personenbezogenen Daten") erhalten. In diesem Fall verarbeiten der Verkäufer und der Kunde personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Vertretern oder Dritten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erkennt an, dass der Verkäufer berechtigt ist, im Rahmen der Umsetzung des Vertrags die nicht sensiblen personenbezogenen Daten des Kunden zu verarbeiten. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass der Verkäufer solche Daten in das Land des Verkäufers oder ins Ausland übertragen kann, um den Vertrag umzusetzen, Serviceleistungen für den Kunden zu erbringen und sein Angebot an Produkten und Serviceleistungen zu entwickeln.
F2. Gerätedaten
F2.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Verkäufer Daten in Bezug auf die Leistung der Ausrüstung sammelt (im Folgenden als "Gerätedaten" bezeichnet) und dass der Verkäufer die Gerätedaten verwenden kann, um die Vertragsaktivitäten und -serviceleistungen durchzuführen, Gerätesupport zu leisten, sein Angebot an Produkten und Serviceleistungen, einschließlich KI-Lösungen, zu verbessern und weiterzuentwickeln und die Gerätedaten mit anderen Daten zusammenzuführenoder abgeleitete Daten für einen rechtmäßigen Zweck zu erstellen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass Software-Parametrisierung und anonymisierte Nutzungsstatistiken nicht als Gerätedaten gelten.
F2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Gerätedaten, die sich auf das Verbindungskit beziehen und/oder in den Geräten gespeichert sind, nur für die begrenzten Zwecke des Vertrags zu verwenden und keine Software im Zusammenhang mit diesem Gerät oder dem Dienst zu entschlüsseln, zu kopieren, zurückzuentwickeln oder zu modifizieren und insbesondere das Verbindungskit nicht zu verwenden oder Dritten den Zugriff auf das Verbindungskit oder die darin gespeicherten Gerätedaten zu gestatten nicht in Übereinstimmung mit dem Abkommen.
F2.3 Sofern nicht anders vereinbart, darf der Verkäufer die Gerätedaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es handelt sich um Unternehmen des Verkäufers und seine eigenen Direktverkäufer, Partner und Vertreter.
F2.4 Im Falle der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags ist der Verkäufer berechtigt, alle während der Vertragserfüllung erlangten Gerätedaten weiter zu verwenden, und die Ausrüstung wird weiterhin Gerätedaten abrufen, es sei denn, der Kunde verlangt zu irgendeinem Zeitpunkt schriftlich, dass diese Sammlung eingestellt wird. Der Kunde kann vom Verkäufer eine Kopie dieser Gerätedaten anfordern.
F2.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer Cookies, Kameras oder andere technische Kommunikations- und Leistungsmessgeräte verwenden kann, um die Leistung des Vertrags zu erbringen oder zu verbessern.
F2.6 6 Jegliche Verwendung und/oder Interpretation der Gerätedaten, die direkt und unabhängig vom Kunden oder einem Dritten verarbeitet werden, begründet keine Verantwortung für den Verkäufer.
F3. Spezifische Datenbedingungen / Datenlizenz gemäß dem Datengesetz der Europäischen Union
Die folgenden Bedingungen gelten nur, wenn das Datengesetz der Europäischen Union gilt.
DATEN-LIZENZVEREINBARUNG
1. Geltungsbereich, vertragliche Ausgestaltung und Rangfolge
1.1 Falls die Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, sowie die ergänzende Verordnung (EU) 2017/2394 und Richtlinie (EU) 2020/1828 („Datenverordnung“) anwendbar sind, schließen Bobst Mex SA, Schweiz, nachfolgend „der Dateninhaber“ genannt, und sein Vertragspartner, nachfolgend „der Kunde“ genannt, die folgende Datenlizenzvereinbarung („Datenlizenzvereinbarung“) ab.
1.2 Diese Datenlizenzvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin geregelten Gegenstand dar. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Datenlizenzvereinbarung und anderen Vereinbarungen mit einem Unternehmen der BOBST-Gruppe gehen die Bestimmungen dieser Datenlizenzvereinbarung allen anderen vertraglichen Regelungen vor.
2. Produkte/verbundene Serviceleistungen
2.1 Diese Datenlizenzvereinbarung wird abgeschlossen in Bezug auf:
(a) das/die vernetzte(n) Produkt(e) (das „Produkt“), wie in BOBST Connect aufgeführt oder im Servicevertrag benannt
(b) die folgenden Serviceleistungen (die „verbundenen Services“), sofern zutreffend: BOBST Connect oder Helpline-Dienste;
Eine Liste aller potenziell relevanten BOBST-Produkte und verbundenen Services sowie weitere Informationen gemäß den Anforderungen der Datenverordnung finden Sie unter EU Data Act | BOBST (https://www.bobst.com/chen/eu-data-act).
2.2 Der Kunde erklärt, entweder Eigentümer des Produkts zu sein oder vertraglich berechtigt zu sein, das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags zu nutzen und/oder die damit verbundene(n) Services(en) im Rahmen eines Servicevertrags zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dateninhaber auf ordnungsgemäß begründete Anfrage alle relevanten Unterlagen zur Unterstützung dieser Erklärungen zur Verfügung zu stellen, sofern dies erforderlich ist.
3. Daten, die unter die Datenlizenzvereinbarung fallen
3.1 Die von der Datenlizenzvereinbarung erfassten Daten („Daten“) bestehen aus unmittelbar verfügbaren Produktdaten oder Daten zu verbundenen Services im Sinne der Datenverordnung, wie näher beschrieben unter EU Data Act | BOBST (https://www.bobst.com/chen/eu-data-act), einschließlich einer Beschreibung der Datenmerkmale und der Zugangsregelungen.
Werden dem Kunden während der Laufzeit dieser Datenlizenzvereinbarung neue Daten zur Verfügung gestellt, wird die Liste der Daten entsprechend angepasst.
3.2 Der Dateninhaber kann nach Treu und Glauben einseitig die Spezifikationen der Produkte oder verbundenen Services oder die vereinbarten Zugangsregelungen ändern, sofern dies durch die allgemeine Geschäftstätigkeit des Dateninhabers objektiv gerechtfertigt ist – beispielsweise durch eine technische Änderung aufgrund einer unmittelbaren Sicherheitslücke in der Produktlinie oder den verbundenen Services oder durch eine Änderung der Infrastruktur des Dateninhabers. In diesem Fall informiert der Dateninhaber den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über die Änderung.
4. Datenverwendung durch den Dateninhaber
4.1 Der Kunde räumt dem Dateninhaber hiermit ein unbefristetes, unwiderrufliches, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und vollständig abgegoltenes Recht zur Nutzung der Daten ein, soweit es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, und zwar ohne jegliche Einschränkung. Diese Lizenz ist inhaltlich, zeitlich und örtlich unbegrenzt.
4.2 Das vorstehende Nutzungsrecht berechtigt den Dateninhaber insbesondere zur Nutzung der Daten für folgende Zwecke:
(a) Erfüllung eines Vertrags mit dem Kunden oder Durchführung damit zusammenhängender Tätigkeiten (z. B. Rechnungsstellung, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Folgenabschätzungen, Berechnung von Mitarbeiterleistungen);
(b) Bereitstellung von Support-, Garantie-, Gewährleistungs- oder ähnlichen Leistungen oder Bewertung von Ansprüchen des Kunden, des Dateninhabers oder Dritter (z. B. im Zusammenhang mit Produktstörungen);
(c) Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Schutz des Produkts oder der verbundenen Services sowie Sicherstellung der Qualitätskontrolle;
(d) Verbesserung der Funktionsweise neuer oder bestehender Produkte oder verbundener Services;
(e) Entwicklung neuer Produkte oder Serviceleistungen, einschließlich Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI);
(f) Zusammenfassung dieser Daten mit anderen Daten oder Erstellung abgeleiteter Daten zu jedem rechtmäßigen Zweck, einschließlich des Verkaufs oder der anderweitigen Bereitstellung solcher aggregierten oder abgeleiteten Daten an Dritte, sofern diese Daten keine Rückschlüsse auf spezifische vom vernetzten Produkt übermittelte Daten zulassen oder es Dritten ermöglichen, diese Daten aus dem Datensatz abzuleiten.
4.3 Der Dateninhaber verpflichtet sich, die Daten nicht dazu zu verwenden, Erkenntnisse
über die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und Produktionsmethoden des Kunden oder über die Nutzung des Produkts oder der verbundenen Services durch den Kunden in einer Weise zu gewinnen, die die Marktposition des Kunden in den von ihm bedienten Märkten beeinträchtigen könnte.
4.4 Keine der in Abschnitt 4.1 und 4.2 vereinbarten Nutzungen der Daten darf so ausgelegt werden, dass sie eine solche Nutzung umfasst, und der Dateninhaber verpflichtet sich, durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass keine dritte Partei innerhalb der Organisation des Dateninhabers eine solche Nutzung vornimmt.
5. Weitergabe von Daten an Dritte und Nutzung von Verarbeitungsdiensten
5.1 Der Dateninhaber ist auch berechtigt, die Daten im Rahmen des vereinbarten Nutzungsrechts an Subunternehmer und Dritte weiterzugeben, die ihrerseits berechtigt sind, die Daten für eigene Zwecke zu nutzen, sofern diese Nutzung im Rahmen des vereinbarten Nutzungsrechts bleibt. Insbesondere ist der Dateninhaber berechtigt, die Daten im Rahmen des vereinbarten Nutzungsrechts an Unternehmen der BOBST-Gruppe weiterzugeben. Im Sinne dieser Datenlizenzvereinbarung umfasst der Begriff „weitergeben“ auch die Gewährung von Zugriffsrechten. Eine Liste der Unternehmen der BOBST-Gruppe ist im Jahresbericht der Bobst Group abrufbar unter: https://investors.bobst.com/en/corporate-governance/corporate-documents/.
5.2 Der Dateninhaber darf jederzeit Verarbeitungsdienste nutzen, z. B. Cloud-Computing-Dienste (einschließlich Infrastructure as a Service, Platform as a Service und Software as a Service), Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste, um die vereinbarten Zwecke dieser Datenlizenzvereinbarung zu erfüllen. Auch Dritte dürfen solche Dienste nutzen, um die vereinbarten Zwecke dieser Datenlizenzvereinbarung für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung zu erfüllen.
6. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten durch den Dateninhaber
Der Dateninhaber darf personenbezogene Daten, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen, an Dritte weitergeben oder anderweitig verarbeiten.
7. Vom Dateninhaber ergriffene Schutzmaßnahmen
7.1 Der Dateninhaber verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Umstände angemessene Schutzmaßnahmen für die Daten zu ergreifen, wobei der Stand von Wissenschaft und Technik, mögliche Schäden für den Kunden infolge von Datenverlust oder Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten sowie die mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Kosten berücksichtigt werden.
7.2 2 Der Dateninhaber kann zudem andere geeignete technische Schutzmaßnahmen anwenden, um einen unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern und die Einhaltung dieser Datenlizenzvereinbarung sicherzustellen.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, solche technischen Schutzmaßnahmen nicht zu verändern oder zu entfernen, es sei denn, dies wurde vom Dateninhaber im Voraus und schriftlich genehmigt.
8. Unbefugte Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
- die Daten zu verwenden, um ein vernetztes Produkt zu entwickeln, das mit dem Produkt konkurriert, oder die Daten zu diesem Zweck an Dritte weiterzugeben;
- diese Daten zu verwenden, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte und Produktionsmethoden des Dateninhabers abzuleiten;
- Zwangsmittel einzusetzen, um Zugang zu Daten zu erhalten, oder zu diesem Zweck Schwachstellen in der technischen Infrastruktur des Dateninhabers auszunutzen, die zum Schutz der Daten bestimmt ist.;
- die Daten an einen Dritten weiterzugeben, der gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als Gatekeeper gilt;
- die erhaltenen Daten für Zwecke zu verwenden, die gegen EU-Recht oder geltendes nationales Recht verstoßen;
- die Daten an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln.
9. Weitergabe von Daten durch den Kunden
Wenn und soweit das geltende Recht dies vorsieht, kann der Kunde verlangen, dass die Daten an einen Dritten übermittelt werden. Dies gilt nicht für die Übermittlung von Daten an ein Unternehmen, das gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als Gatekeeper benannt wurde. Im Falle einer rechtmäßigen Weitergabe an einen Dritten muss der Kunde den Dateninhaberund den empfangenden Dritten über eine solche Übermittlung informieren und mit dem Dritten einen Datenlizenzvereinbarung abschließen. Eine solche Vereinbarung muss insbesondere die in Abschnitt 8 oben ("Unbefugte Nutzung") genannten Nutzungsbeschränkungen enthalten. Der Kunde kann sich unter data@bobst.com an den Dateninhaber wenden, um seine Rechte geltend zu machen.
10. Übertragung der Nutzung
10.1 Wenn der Kunde vertraglich (i) das Eigentum am Produkt oder (ii) seine zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Produkts und/oder (iii) seine Rechte zum Erhalt verbundener Servicesen an eine nachfolgende natürliche oder juristische Person ("Nachfolgender Nutzer") überträgt und nach der Übertragung nicht mehr den Status eines Nutzers gemäß der Datenverordnung verliert, verpflichten sich die Vertragsparteien, die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen einzuhalten.
10.2 Der Kunde muss:
- sicherzustellen, dass der Nachfolgende Nutzer das Konto des ursprünglichen Kunden nicht verwenden kann;
- den Dateninhaber über die Übertragung zu informieren;
- sein Bestmögliches tun, um dem Nachfolgenden Nutzer ab dem Datum der Übertragung seine Rechte und Pflichten aus dieser Datenlizenzvereinbarung zu übertragen, wobei der Dateninhaber dieser Übertragung hiermit im Voraus zustimmt.
10.3 Die Rechte des Dateninhabers zur Nutzung von Produktdaten oder Daten zu verbundenen Services, die vor der Übertragung generiert wurden, bleiben von der Übertragung unberührt, d. h. die Rechte und Pflichten in Bezug auf die vor der Übertragung im Rahmen der Datenlizenzvereinbarung generierten Daten gelten auch nach der Übertragung weiter.
10.4 Falls der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Klauseln 10.1 oder 10.2 nicht nachkommt und dies dazu führt, dass der Dateninhaber Produktdaten oder Daten zu verbundenen Services ohne Vertrag mit dem Nachfolgenden Nutzer nutzt oder weitergibt, stellt der Kunde den Dateninhaber von etwaigen Ansprüchen des Nachfolgenden Nutzers gegenüber dem Dateninhaber im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten nach der Übertragung frei und hält ihn schadlos.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Diese Datenlizenzvereinbarung tritt am 12. September 2025 in Kraft, oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, an dem der BOBST Connect- oder Servicevertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird.
11.2 Sie wird auf unbestimmte Zeit und unbegrenzt geschlossen.
11.3 Ziffer 11.2 gilt nicht, wenn die Parteien dieser Datenlizenzvereinbarung ausdrücklich gemeinsam und in Übereinstimmung mit einem möglicherweise zugrunde liegenden Hauptvertrag (z. B. BOBST Connect oder einem anderen Servicevertrag) kündigen.
11.4 Darüber hinaus kann jede Partei diesen Datenlizenzvertrag jederzeit nach Beendigung des zugrundeliegenden Hauptvertrages durch vorherige schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen
11.5 Die Kündigung berührt nicht die Bestimmung dieses Datenlizenzvertrages, die auch nach Beendigung des Datenlizenzvertrages wirksam werden soll.
11.6 Die Kündigung des Datenlizenzvertrages hat folgende Auswirkungen:
- Der Dateninhaber stellt zum Zeitpunkt der Kündigung den Abrufie Erhebung der ab dem Datum der Kündigung generierter oder aufgezeichneten Daten unverzüglich ein.
- Der Dateninhaber bleibt berechtigt, die vor dem Datum der Kündigung generierten oder aufgezeichneten Daten, wie in dieser Datenlizenzvereinbarung angegeben, zu nutzen und weiterzugeben.
12. Beschränkte Gewährleistung und Haftung
Rechtsmittel und Haftung des Dateninhabers werden im größtmöglich gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt und ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Falle von (i) Tod oder Körperverletzung; (ii) Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; oder (iii) wenn zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
13. Vertraulichkeit
13.1Die folgenden Informationen werden als vertraulich betrachtet:
- Informationen, die sich auf Geschäftsgeheimnisse, die finanzielle Lage oder andere Aspekte der Geschäftstätigkeit einer Vertragspartei beziehen, sofern diese Informationen nicht von der betreffenden Partei öffentlich gemacht wurden;
- Informationen, über den Kunden oder Dritte, sofern diese nicht bereits von ihnen öffentlich gemacht wurde.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen sicher zu speichern und diese Informationen nicht keinem Dritten zugänglich zu machen, es sei denn:
- eine der Vertragsparteien ist gesetzlich verpflichtet, die betreffenden Informationen offenzulegen;
- es ist erforderlich, dass eine der Parteien die betreffenden Informationen offenlegt, um ihre Verpflichtungen aus dieser Datenlizenzvereinbarung zu erfüllen; oder
- eine der Parteien hat zuvor die vorherige Zustimmung der anderen Partei oder der Partei, die die vertraulichen Informationen bereitstellt oder von deren Offenlegung betroffen ist, eingeholt.
13.3 Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Datenlizenzvereinbarung.
13.4 Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen berühren nicht strengere Verpflichtungen gemäß (i) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), (ii) den Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG oder Richtlinie (EU) 2016/943 oder (iii) ein anderes Gesetz der EU oder der Mitgliedstaaten oder (iv) nationales Recht oder (v) Klausel 8 dieser Datenlizenzvereinbarung.
13.5 Diese Geheimhaltungsverpflichtungen entbinden auch nicht von weitergehenden Geheimhaltungsverpflichtungen, die aus anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen können. Dies gilt jedoch nur für Daten, die nicht in den Geltungsbereich dieser Datenlizenzvereinbarung fallen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Diese Datenlizenzvereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
14.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Datenlizenzvereinbarung ergeben unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Bobst Mex SA in Mex, Schweiz.
15. Verschiedenes
Wenn sich herausstellt, dass eine Bestimmung dieser Datenlizenzvereinbarung nicht mit den Anforderungen des EU-Datenverordnung oder einem anderen zwingenden Gesetzes vereinbar ist, von dem nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, gilt diese Bestimmung als in dem Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um sie mit diesem zwingenden Recht in Einklang zu bringen. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.